Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen 06/06
Alle Verkäufe und Lieferungen erfolgen ausschließlich auf
der Grundlage der nachstehenden ALZB.
A 1. Allgemeines: Unsere ALZB gelten, auch wenn der
Besteller eigene Geschäftsbedingungen hat und
abweichendes erklärt. Wir sind nicht verpflichtet, den
Geschäftsbedingungen des Bestellers zu
widersprechen. Wer unser Angebot, unsere Auftragsbestätigung
oder die vereinbarte Leistung entgegennimmt, erkennt unsere
Bedingungen an. Subsidiär und ergänzend gelten die
gesetzlichen Vorschriften, in keinem Fall die Bedingungen
des Bestellers. Alle Vereinbarungen gelten nur, wenn und
soweit sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
2. Preise: Alle Preise gelten ab Werk bzw. ab Lager,
enthalten also keine Transportkosten, soweit bei der
Angebotsabgabe oder in der Auftragsannahme nicht
ausdrücklich anders vereinbart wurde. Ebenso umfassen die
Preise nicht die im Empfangsland anfallenden Steuern und
Abgaben. Diese Steuern und Abgaben gehen vielmehr zu Lasten
des Bestellers. Soweit Rabatte, Boni oder ähnliches
bewilligt wird, fallen diese weg, wenn der Besteller nicht
fristgerecht und pünktlich zahlt.
3. Zahlungsbedingungen: Soweit keine besonderen
Zahlungsbedingungen vereinbart werden, sind unsere
Rechnungen innerhalb 10 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb
30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto fällig. Bereits vom
Kunden bestellte Ware, die zur Abholung bestimmt ist, wird
am 3. Tag nach der Bestellung berechnet! Die
Aufrechnungen gegen unsere Zahlungsforderungen ist
unzulässig, soweit nicht die zur Aufrechnung gestellte
Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
worden ist. Bei Verzug werden Zinsen in Höhe von 5% über dem
Bundesbankdiskontsatz zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer berechnet. Hält der Besteller
Zahlungsbedingungen nicht ein, so werden alle unsere
Forderungen sofort in bar fällig, ohne jegliche Abzüge, wenn
nicht im Einzelfall der Verstoß gegen die
Zahlungsbedingungen unwesentlich ist. Bestehen Bedenken
gegen die Zahlungsfähigkeit des Bestellers, so können wir
Sicherstellung des Kaufpreises verlangen. Zahlungsverzug,
Wechselprotest oder diesen beiden Ereignissen ähnliche
Ereignisse rechtfertigen derartige Bedenken. Wir haben in
diesem Falle das Recht, unsere Forderungen sofort fällig zu
stellen.
4. Sicherheiten: Für Verträge mit Kaufleuten, mit
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliche Sondervermögen gilt: Alle gelieferten
Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung sämtlicher aus der
Geschäftsverbindung mit dem Besteller zustehenden
Forderungen unser Eigentum. Für Verträge mit Nichtkaufleuten
gilt: Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung unser
Eigentum. Der Besteller darf in jedem Fall Vorbehaltsware
nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu normalen Konditionen
veräußert und nur, solange er nicht im Verzug ist. Der
Besteller verpflichtet sich, uns auf Verlangen die Namen
eventueller Drittschuldner und die Forderungen an diesem
mitzuteilen und uns alle Unterlagen vorzulegen, die
erforderlich waren, um Ansprüche gegen Drittschuldner
durchzusetzen. Werden die unter Eigentumsvorbehalt
gelieferten Waren gepfändet oder beschlagnahmt, so ist der
Besteller verpflichtet, uns unverzüglich zu benachrichtigen.
5. Eigentumsvorbehalt: Von uns gelieferte Ware bleibt unser
Eigentum, bis alle Verbindlichkeiten des Käufers aus der
Geschäftsverbindung mit uns vollständig getilgt sind. Bei
Forderungen, die wir an laufende Rechnung einstellen
(Kontokorrent), sichert der Eigentumsvorbehalt den
anerkannten Saldo. Wird von uns Ware zurückgenommen, so gilt
dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies
ausdrücklich schriftlich bestätigen. Eine zu unseren Gunsten
erfolgte Pfändung von Ware bedeutet dagegen stets den
Rücktritt vom Vertrag. Über Pfändung und andere von Dritten
ausgehende Gefährdung für unsere Rechte sind wir
unverzüglich schriftlich mit allen Angaben zu unterrichten,
die wir für eine Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO
benötigen. Verarbeitung oder Umbildung unserer Ware durch
den Käufer findet ausschließlich für uns statt. Bei
Verarbeitung mit anderen uns nicht gehörenden Waren steht
uns ein Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des
Rechnungsbetrages unserer vereinbarten Waren z.Zt. der
Verarbeitung. Für die neue Sache gelten im übrigen die
Regelungen zur Vorbehaltsware entsprechend. Bei untrennbarer
Vermischung unserer Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen
steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im
Verhältnis des Rechenwertes unserer Vorbehaltsware zum
Anschaffungspreis der anderen vermischten Gegenstände z.Zt.
der Vermischung. Der Käufer verwahrt das Allein- oder
Miteigentum für uns. Der Käufer ist befugt, unsere
Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb
weiterzuveräußern. Sämtliche hieraus entstehenden
Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer hiermit im Voraus
an und ab, und zwar in Höhe des jeweiligen Rechenwertes,
einschließlich Mehrwertsteuer. Ungeachtet dieser Abtretung
bleibt der Käufer weiterhin zur Einziehung der Forderungen
berechtigt. Auf Verlangen hat der Käufer uns die
abgetretenen Forderungen nebst deren Schuldnern bekannt zu
geben und uns alle für eine Forderungseinziehung benötigten
Angaben und Unterlagen zu Verfügung zu stellen. Auf unser
besonderes Verlangen macht der Käufer dem betreffenden
Drittschuldner Mitteilung von der Abtretung an uns.
Vorstehende Abtretung zur Sicherung unserer Forderungen
umfaßt auch solche Forderungen, die der Käufer gegen einen
Dritten infolge einer Verbindung unserer Vorbehaltsware mit
einem Grundstück erwirbt. Die Abtretungsregelung gilt auch
für verarbeitete, umgebildete und vermischte Vorbehaltsware.
Soweit der Käufer den Kaufpreis mit Zahlungsmitteln bezahlt,
die er sich im Wege des so genannten
Akzeptantenwechselverfahrens verschafft hat, so ist der
Käufer zusätzlich zur Kaufpreiszahlung und als weitere
Erfüllungsvoraussetzung verpflichtet, uns von unser
Wechselhaftung zu befreien. Im Falle des
Akzeptantenwechselverfahrens wird die Kaufpreiszahlung nur
erfüllungshalber geleistet. Der Eigentumsvorbehalt für von
uns gelieferte Waren bleibt bestehen bis zu unserer
vollständigen Befreiung von der Wechselhaftung durch den
Käufer.
6. Warenrücknahme: Wir nehmen mangelfreie Ware nur nach
vorheriger Zustimmung im Einzelfall zurück. Wir behalten uns
in diesem Fällen vor, einen Betrag in Höhe von 15% des zu
erstattenden Kaufpreises oder Werklohns für die Rücknahme
einzubehalten. Sonderartikel und Sonderanfertigungen werden
grundsätzlich nicht zurückgenommen.
7. Erfüllungsort: Für alle Verbindlichkeiten aus dem Vertrag
ist Recklinghausen. Für Streitigkeiten mit Kaufleuten, sowie
für Streitigkeiten mit juristischen Personen des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen wird als ausschließlicher Gerichtsstand
Recklinghausen vereinbart.
B Ausführung der Lieferung
1. Gefahrübergang: Mit der Übergabe an den Spediteur oder
Frachtführer, spätestens mit dem Verlassen des Lagers des
Werkes, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und einer
zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstandes oder des
vertraglich geschuldeten Werkes auf den Empfänger über. Der
Empfänger ist berechtigt, Ansprüche gegen den Spediteur oder
den Frachtführer geltend zu machen. Dies gilt auch, wenn wir
mit fremden Fahrzeugen frei Bestimmungsort zu liefern haben.
Liefern wir mit eigenen Fahrzeugen frei Bestimmungsort, so
geht ebenfalls auf den Besteller die Gefahr über, wenn der
Vertragsgegenstand das Lager oder Werk verlässt. Der
Besteller hat in diesem Fall Ansprüche gegen und nur aus
schuldhafter Verletzung der Beförderungspflicht. Soweit der
Besteller keine besonderen Anweisungen gibt, wählen wir das
Transport- und Schutzmittel. Für die ordnungsgemäße Auswahl
des Transport- und Schutzmittels haften wir nur im Falle
grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes.
2. Liefertermine: Lieferfristen und -termine geben stets nur
den annähernden Zeitpunkt der Lieferung ab Lager bzw. ab
Werk an. Es handelt sich nicht um Fixtermine oder feste
Fristen. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer
Auftragsbestätigung, jedoch weder vor völliger Klarstellung
aller Einzelheiten des Auftrages noch vor Eingang etwa zu
genehmigender Pläne oder Papiere. Liefertermine beziehen
sich auf den Zeitpunkt der Absendung beim Lieferanten. Die
Lieferung erfolgt vorbehaltlich rechtzeitiger
Selbstlieferung durch unsere Lieferanten. Höhere Gewalt und
jeder andere unvorhersehbare Grund, der die Erfüllung des
Vertrages verhindert, verzögert oder unmöglich macht,
berechtigt uns, dementsprechend die vereinbarte Lieferung
mengenmäßig herabzusetzen, zeitlich hinauszuschieben oder zu
unterlassen, ohne dass Schadensersatzansprüche irgendwelcher
Art geltend gemacht werden können. Teillieferungen sind
zulässig. Wir kommen auf jeden Fall nur in Verzug, wenn wir
nach Fälligkeit auf schriftlicher Mahnung des Bestellers aus
von uns zu vertretenen Gründen nicht innerhalb angemessener
Nachfristen liefern. Wir kommen nur in Verzug, wenn der
Besteller nicht selber mit einer Verpflichtung aus dem
laufenden Geschäft in Verzug ist. Unberührt bleiben dabei
unsere Rechte aus A 3 dieser ALZB.
3. Gewichte, Maß und Abweichungen: Eine Abweichung im
Gewicht, in Stückzahl oder Spezifikation der gelieferten
Ware von unseren Angaben auf dem Lieferschein und auf der
Rechnung ist vom Besteller zu beweisen. Je nach Art der Ware
sind Mehr- oder Minderlieferungen auf die vereinbarten
Stückzahlen oder Gewichte bin zu 10% gestattet. Für die
vorgeschrieben Maße gelten die DIN-Toleranz und
handelsüblichen Abweichungen.
4. Mängelrügen: Für Kaufleute, sowie für juristische
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche
Sondervermögen gilt: Mängel sind sofort nach Eingang der
Ware schriftlich zu rügen. Mängel, die auch nach
sorgfältigster Prüfung nicht entdeckt werden konnten, sind
nach Entdeckung unverzüglich, spätestens innerhalb von 8
Tagen schriftlich anzuzeigen. Wir leisten in folgender Weise
Gewähr: Nach unserer Wahl tauschen wir mangelhafte Ware um,
bessern nach oder nehmen die Ware gegen Vergütung des
Warenwertes zurück. Darüber hinaus sind wir dazu bereit, auf
Wunsch des Bestellers Ansprüche gegen den Hersteller
abzutreten. Erfüllen wir die Gewährleistungsansprüche nicht
innerhalb angemessener Frist und befinden wir uns in Verzug,
so ist der Besteller nach Nachfristsetzung berechtigt, nach
seiner Wahl zu verlangen, den Vertrag rückgängig zu machen.
Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz jeglicher Art
sind ausgeschlossen, soweit uns nicht grobe Fahrlässigkeit
oder Vorsatz anzulasten ist. Weisen wir Mängelrügen zurück,
so muss der Besteller diese spätestens innerhalb von 6
Monaten ab Zurückweisung gerichtlich geltend machen. Sonst
verjähren Ansprüche aus Mängelrügen. Im übrigen verjähren
Ansprüche aus Mängelrügen innerhalb von 6 Monaten nach
Absendung der Ware. Gegenüber Nichtkaufleuten gilt: Der
Besteller hat die gelieferte Ware nach Eingang auf Mängel zu
untersuchen. Entdeckte Mängel hat der Besteller unverzüglich
schriftlich zu rügen, spätestens 14 Tage nach Entdeckung.
Ist die Ware mangelhaft, so haben wir das Recht, nach
unserer Wahl die Ware zurückzunehmen, nachzubessern oder die
Vergütung zu mindern. Soweit nicht § 476a BGB zwingend
anzuwenden ist, sind über die vorstehenden Ansprüche
hinausgehende Ansprüche des Bestellers ausgeschlossen,
soweit nicht uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz
anzulasten ist. Die Gewährleistungsansprüche verjähren
innerhalb von 6 Monaten nach Absendung der Ware.
5. Haftung: Richtet sich ausschließlich nach in den
vorstehenden Abschnitten getroffenen Vereinbarungen. Alle
dort nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche,
Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund und
gleich welcher Benennung sind ausgeschlossen. Alle Ansprüche
gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren
innerhalb von 6 Monaten nach Absendung der Ware, soweit
nicht in diesen ALZB andere Fristen genannt sind.
Hinsichtlich des Erfüllungsortes und des Gerichtstandes gilt
A 7 dieser ALZB.
- AKTION WILD
TRENNSCHEIBEN 230MM
- - 10x 230/22,2mm Razor
- 12mm Turbo Segment
- Beton, Stahlbeton, Granit
- Hitachi Winkelschleifer-Set
- 1x G 23SS 230mm / 1.900mm
- 1x G 13SS 125mm / 580mm
-

- Mehr Infos...
- AKTION SOFT
DIA-TRENNSCHEIBEN 125MM
- - 10x 125/22,2mm Razor
- 12mm Turbo Segment
- Beton, Stahlbeton, Granit
- Hitachi Winkelschleifer
G 13 SB3S 125mm / 1.300 W
-

- Mehr Infos...
- AKTION PUNCH
DIA-BOHRKRONEN (NASS)
- - 3 Aktions-Pakete
Mini: 102, 92, 82, 62, 52mm
Medi: 152,122,102, 82, 62mm
Maxi: 200,182,152,122,102mm
-

- Mehr Infos...
- AKTION XXL
KERNBOHRANLAGE (NASS)
- - WEKA DK22 Bohrmotor
- KBS 300L Bohrständer
- 3 Dia-Nassbohrkronen
- Wasserdruckbehälter
- Befestigungsmaterial,
- 10 Schlaganker
-

- Mehr Infos...
- AKTION WALL
WANDSÄGEBLÄTTER
- -3 Wandsägeblätter
600 / 800 / 1000mm
- Laser-Kurzzahn
- 12mm Segment
+ 100 Profi-Bohrsegmente
11mm
-

- Mehr Infos...
- AKTION SHARP
FUGENSCHNEIDBLÄTTER
- - 3 Fugenschneidblätter 600mm
bis 7,5 kW / Dünn
+ 50 Profi-Bohrsegmente 11mm
-

- Mehr Infos...
- AKTION BITE
PROFI-BOHRSEGMENTE 11MM
- - 3 Aktions-Pakete
Mini: 150 Stk.
Medi: 300 Stk.
Maxi: 500 Stk.
-

- Mehr Infos...
- AKTION STRONG
PROFI-BOHRSTÄNDER
- - HS 250 Profi-Bohrständer
bis 250mm Bohrbereich
- Edelstahl / Hub 600mm
+ 100 Profi-Bohrsegmente
11mm
-

- Mehr Infos...